Effektiver Jahreszins beim Beamtendarlehen
Der effektive Jahreszins gibt als „Preis“ des Beamtendarlehens die Gesamtbelastung als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrages an und berücksichtigt neben dem Sollzinssatz alle anfallenden Kosten der erforderlichen Lebensversicherung (Abschlusskosten, Servicekosten, Ratenzuschlag). Er wird anhand der gesetzlichen Vorgaben in § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) ermittelt und hat das Ziel, unterschiedliche Darlehensangebote vergleichbar zu machen.
Beim Vergleich des effektives Jahreszinses bei Beamtendarlehen und Beamtenkrediten mit einen normalen Ratenkredit sollte der Verbraucher beachten, dass dieser Zins unter Berücksichtigung der nicht garantierten Gewinnbeteiligung aus der Lebensversicherung deutlich geringer ausfallen kann.
siehe auch: Sollzinssatz | Verbraucherkreditrichtlinie und Preisangabenverordnung (PAngV) beim Beamtendarlehen